Obwohl das Problembewusstsein für ethnische Diskriminierung in Deutschland noch immer schwach ausgeprägt erscheint, ist die Zahl staatlicher und nicht-staatlicher Antidiskriminierungsstellen in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Als in der Bundesrepublik der sechziger Jahre die kurz zuvor angeworbenen "Gastarbeiter" auf die ersten Ressentiments der deutschen Bevölkerung stießen, wurde hierfür das in anderen Sprachen unbekannte Wort "Ausländerfeindlichkeit" erfunden.
Der Antizionismus gibt vor, im Gegensatz zum Antisemitismus nicht Juden und Jüdinnen zu bekämpfen, sondern den Zionismus, d.h. konkret den Staat Israel und die Israelis. Diese gesonderte Ausrichtung auf Israel trägt der Entwicklung nach 1945 Rechnung:
Gegründet haben wir uns Anfang 1999 aufgrund erschreckend hoher Kommunalwahl-Ergebnisse rechter Parteien im Landkreis Sächsische Schweiz und einer zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen.
In Deutschland ist es nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches verboten, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischer Juden öffentlich zu billigen, zu verharmlosen oder zu leugnen.