24.01.2017 - 00:01, Magdeburg
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an einer Asylunterkunft ermittelt und beide Vorfälle als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet.