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Urteilsverkündung im Jüterboger Brandanschlagsprozess: Den gesellschaftlichen Rassismus in den Fokus rücken!

Bild: "IMG_7900" von strassenstriche.net. Lizenz: CC BY-NC 2.0

Am morgigen Donnerstag wird am Landgericht Potsdam das Urteil gegen Chris P. verkündet, welcher im Lauf des Verfahrens gestand, einen Brandsatz auf die von jugendlichen Geflüchteten bewohnte Unterkunft in Jüterbog geworfen zu haben. Chris P. gab an, die Tat gemeinsam mit seinem Freund Felix G. begangen zu haben. Die beiden Männer seien durch den Vater des Angeklagten, der auch die Brandsätze gebaut habe, zu der Tat angestiftet worden. Ein Zeuge berichtete im Verfahren, dass im Laufe des Tatabends gemeinsam neonazistische Lieder am  Lagerfeuer gesungen wurden. Der rassistisch motivierte Brandanschlag vom 1. Oktober 2016 war eine der schwersten rechten Gewalttaten im Land Brandenburg, die vom Verein Opferperspektive im vergangenen Jahr erfasst wurde. Einige der Bewohner der Unterkunft litten noch Monate nach der Tat unter den psychischen Folgen des Anschlags. Nur aufgrund glücklicher Umstände ist in der Tatnacht keiner der Bewohner und Betreuer*innen körperlich schwer verletzt worden oder zu Tode gekommen.

„Die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens beschränkt sich leider auf die Beschreibung des Tathergangs und die Äußerungen der Täter. Es ist zu wünschen, dass sowohl die Tatfolgen für die Betroffenen jugendlichen Geflüchteten, als auch der rassistische Normalzustand in  Jüterbog und Umgebung stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen“, so Martin Vesely vom Verein Opferperspektive. So war der Brandanschlag im vergangenen Jahr einer von insgesamt neun rassistisch motivierten Angriffen im Landkreis Teltow-Fläming. Auch in diesem Jahr  erfasste der Verein bereits sechs rassistisch motivierte Angriffe in Jüterbog und benachbarten Gemeinden. Darunter am 07. Februar ein massiver Angriff von Rechten auf einen Jugendclub in Jüterbog, der auch von Geflüchteten frequentiert wird.

Geflüchtete und deren Unterstützer_innen berichten der Opferperspektive immer wieder von einem feindlichen Klima in der Region. Dies äußert sich, neben direkten körperlichen Angriffen auf Geflüchtete, auch in Bedrohungen und Beleidigungen in Alltagssituationen, beispielsweise beim Einkaufen im Supermarkt. „Menschen, die sich solidarisch auf der Seite von Geflüchteten positionieren, haben Angst dies in der Öffentlichkeit zu zeigen, weil sie Anfeindungen von Rechten befürchten oder bereits real bedroht werden. Dieser Zustand ist für die Betroffenen unerträglich. Wenn dann auch noch der örtliche Bürgermeister bewusst Ängste vor Geflüchteten schürt, verschärft dies die Situation zusätzlich. Es müssen – auch über Jüterbog und Umgebung hinaus – dringend Anstrengungen unternommen werden, rechte Einstellungen in der Region zurückzudrängen“, so Martin Vesely weiter.

Die morgige Urteilsverkündung fällt zufällig mit dem 25. Jahrestag des rassistischen Brandanschlags in Mölln vom 23. November 1992 zusammen, und verweist somit auf eine bedrückende Kontinuität rassistischer Gewalt in der Bundesrepublik. In der Kleinstadt in Schleswig-Holstein ermordeten damals Neonazis die zehn- und vierzehnjährigen Mädchen Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz, sowie ihre 51-jährige Großmutter Bahide Arslan.