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24.09.2017 - 00:09, Reutlingen

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt. Der Vorfall wird jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet, weshalb wir ihn hier als Verdachtsfall aufführen.
 

24.09.2017 - 00:09, Berlin

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.

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