20.08.2017 - 00:08, Erkner
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
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Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen des Versuchs der Beteiligung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Beleidigung ermittelt. Der Vorfall wird als “politisch motivierte Kriminalität - rechts” eingeordnet.