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11.05.2019 - 00:05, Hamburg

11.05.2019

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG) ermittelt, diesen Vorfall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet, weshalb wir ihn hier vorerst als Verdachtsfall einordnen.