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26.08.2018 - 00:08, Chemnitz

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Übergriffen auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Körperverletzung ermittelt und diesen Vorfall als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” einordnet. Weitere Details zum Tathergang gehen aus der Antwort nicht hervor. So ist den Angaben nicht zu entnehmen, wie viele Personen bei dem Vorfall verletzt wurden. Insgesamt listet das Innenministerium unter Bezug auf das Bundeskriminalamt in seiner Antwort für dieses Datum im Kontext der rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz vier Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Unter Berufung auf unabhängige Quellen konnte die Amadeu Antonio Stiftung drei Fälle von Körperverletzung dokumentieren. Ob es sich bei diesen von der Stiftung dokumentierten Fällen um jene handelt, die das Innenministerium aufführt, ist nicht ersichtlich. Wir werden diese Informationen wenn möglich abgleichen und entsprechend nachtragen bzw. aktualisieren. Um eine zahlenmäßige Vergleichbarkeit zwischen der Antwort des Innenministeriums und der Chronik der Stiftung zu gewährleisten (und da uns nicht mehr dokumentierbare Fälle bekannt sind), werden hier, wie auch in der Antwort der Bundesregierung, insgesamt vier Fälle von Körperverletzung aufgeführt.