Sie sind hier

05.01.2017 - 00:01, Teublitz

05.01.2017
Teublitz
Bayern
Quelle: 

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte”

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte” im ersten Quartal 2017 geht hervor, dass die zuständige Polizeidirektion wegen Sachbeschädigung an einer Asylunterkunft ermittelt. Sie ordnet den Fall jedoch nicht als “politisch motivierte Kriminalität – rechts” ein. In der entsprechenden Antwort der Bundesregierung zum dirtten Quartal 2017 (inklusive Nachträgen und Änderungen der vorherigen Quartale) fehlt dieser Vorfall fehlt allerdings allerdings. Hierzu teilt die zuständige Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpflaz auf Nachfrage der Amadeu Antontion Stiftung mit: "Das Besprühen/Bemalen eine Gebäudetraktes des Asylbewerberheimes in Teublitz wurde polizeilich als Sachbeschädigung durch Graffiti aufgenommen, bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft Amberg weitergeleitet. Anhand der angebrachten Schriftzeichen konnten im Rahmen der Ermittlungen Tatzusammenhänge mit weiteren, ähnlich gelagerten Sachbeschädigungshandlungen im örtlichen Umfeld hergestellt werden. Hier waren umliegende, private Garagenwände Ziel des Täters. Weder die Aussagekraft der Schriftzeichen, noch die Auswertung der Sachbeschädigungsserie lassen Rückschlüsse auf eine PMK-rechts Zuordnung zu."