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Die Extremismusklausel vor Gericht

Heute verhandelt das Dresdner Verwaltungsgericht um 13 Uhr die Klage des „Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V.“ (AKuBiZ) gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der Pirnaer Verein wehrt sich gegen die sogenannte Extremismusklausel, die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder seit 2010 von allen Initiativen gefordert wird, die mithilfe staatlicher Unterstützung gegen Rechtsextremismus arbeiten möchten.

Eine gemeinsame Pressemitteilung von AKuBiZ e.V., Amadeu Antonio Stiftung, BAGD und BAKR

Dabei müssen sich Initiativen nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch für die Verfassungstreue ihrer Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur FdGO bekennen.

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

„Satz 1 der Erklärung, wonach die Antragsteller für finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm zwingend ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen müssen, um Mittel ausbezahlt zu erhalten, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes“, erklärt Rechtsanwalt Robert Uhlemann, der das AkuBiZ vor Gericht vertritt. „Den Antragstellern wird durch Satz 2 in rechtswidriger Weise die Pflicht auferlegt, bei den geförderten Maßnahmen mitwirkende Partner hinsichtlich deren Gesinnung zu überprüfen, diese entsprechend dem Prüfergebnis auszuwählen und hierüber Akten zu führen“, kritisiert Robert Uhlemann. „Die Regelung ist zu unbestimmt, verletzt den Verfassungsgrundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes, läuft dem Förderzweck zuwider und ist unverhältnismäßig."
  

Das AKuBiZ wehrt sich gegen die sogenannte Extremismusklausel. Foto: MUT, c
 
Misstrauen und Bespitzelung

Praktisch bedeutet die Einführung der Klausel, dass die Initiativen gezwungen sind, alle Partnerinnen und Partner zu überprüfen. Seien es nun Zeitzeuginnen, Vertreter von Kirchen oder Parteien, Flüchtlinge, Hochschulprofessorinnen oder Medienschaffende. Zur Sicherstellung der „Verfassungstreue“ gäben vor allem die Verfassungsschutzberichte Auskunft, erklärt das Bundesfamilienministerium. Sollten dennoch Zweifel an der politischen Ausrichtung der Partner bestehen, wird ein Anruf beim Land oder Bund empfohlen, um ganz sicher zu gehen. „Eine solche Regelanfrage würde zur permanenten gegenseitigen Überprüfung führen und somit die Vertrauensgrundlage für unsere bisher erfolgreiche Demokratiearbeit in Frage stellen“, beschreibt Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ, das Problem: „Dass nun genau diejenigen, die tagein, tagaus für Demokratie und Menschenrechte streiten, die ersten sind, die unter einen Generalverdacht gestellt werden, ist nicht hinnehmbar.“

Timo Reinfrank, Politikwissenschaftler und Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, kritisiert die mangelnde Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements seitens der Politik: „Die Extremismusklausel ist genau das Gegenteil von dem, was die Initiativen als Unterstützung verstehen. Die Klausel ist in ihrer Beliebigkeit nicht nur ein Symbol des Misstrauens und der Kontrolle sondern bestätigt auch das Vorurteil, dass Menschen, die sich gegen Rechts engagieren, linksextrem seien.“

Negative Auswirkungen

Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiZ), die Amadeu Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAKR) fordern die Rücknahme der Extremismusklausel. Schon jetzt, keine zwei Jahre nach der Einführung, zeigen sich die verheerenden Auswirkungen. Vielen Projekten stehen die Bundesfördermittel, in Sachsen auch die Mittel aus dem Landesfördertopf „Weltoffenes Sachsen“, nicht mehr zur Verfügung. Das Ausweichen auf alternative Fördergelder ist nicht immer möglich. Aber auch unabhängig von finanziellen Einbußen, bekommen die Initiativen die negativen Auswirkungen der Klausel zu spüren. Ehrenamtliche beenden ihr Engagement aufgrund des fehlenden Vertrauens, fühlen sich bespitzelt und in ihrer Arbeit nicht gewürdigt. Nicht zuletzt bündelt die Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel die ohnehin knappen Ressourcen in den Projekten: Geld, Zeit und Personal fehlen somit in der eigentlichen Initiativarbeit.

Kultur der Anerkennung

Bürgerschaftliches Engagement ist wie ein scheues Reh, das sollte die Bundesfamilienministerin, in deren Verantwortungsbereich auch das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zählt, eigentlich wissen. Statt es mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Reglementierungen zu behindern, braucht es eine Kultur der Anerkennung und Förderung.

„Den heutigen Prozess vor dem Dresdner Verwaltungsgericht begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Timo Reinfrank, „die Extremismusklausel hat so viel Unsicherheit in den Projekten ausgelöst, eine eindeutige Klärung des Sachverhalts würde den Initiativen ihre Sicherheit zurückgeben und die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen Bekenntniszwang, Misstrauen und staatliche Kontrolle zu wehren“.

Ausführliche Informationen sowie eine Chronik der Ereignisse sind auf der Webseite der Amadeu Antonio Stiftung zusammengestellt.
 

Heute verhandelt das Dresdner Verwaltungsgericht die Klage des AKuBiZ gegen die Extremismusklausel. Foto: via wikipedia, cc