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Staats- und Demokratieverständnis

"Der Staat hat über den Egoismen einzelner Gruppen zu stehen und die Gesamtverantwortung wahrzunehmen. Er ist Wahrer des Ganzen." (NPD-Parteiprogramm, 1999)

Das "Volk" und seine "Gemeinschaften" sind die Grundlagen rechtsextremer Vorstellungen von Staat, Nation und Demokratie. Ausdifferenzierung und individuelle Freiheiten bei Anerkennung gleicher Rechte sind dem Rechtsextremismus ein Gräuel.

Zur theoretischen Fundierung wird die Staatsrechtslehre von Carl Schmitt bemüht. Eine Demokratie sei demnach nur als nationale Demokratie denkbar. Voraussetzung dafür sei wiederum die nationale Homogenität des Volkes, die nur durch einen hierarchisch/diktatorisch organisierten Staat gewährleistet werden könne. Der Liberalismus hingegen schaffe mit seinen Gleichheitsprinzipien ein gesellschaftliches Chaos. Denn Freiheit und Gleichheit könnten innerhalb eines staatlichen Gebildes keineswegs für alle gelten, sondern nur für "loyale" Mitglieder der "nationalen Gemeinschaft". Die Demokratie im Sinne Schmitts ist somit nur die Demokratie der Volksgemeinschaft und wird von einem starken Staat permanent zusammengehalten.

Auf diese Weise wird der politische Ansatz des Rechtsextremismus nicht nur zur klassischen Unterscheidung von "Freund" und "Feind" (im Sinne Carl Schmitts), sondern auch zu einer Frage von "Sieg" und "Niederlage".

Die Herstellung von "Ordnung", "Pflichtgefühl", "Disziplin" und "Sicherheit" sind neben der Verteidigung der "biologischen Substanz" und der "geistigen Integrität" (Unabhängige Nachrichten, 2000) die entscheidenden Rahmenbedingungen des obrigkeitsstaatlichen Handelns.

Bulletin 1/2002: Rechtsextremismus heute - Eine Einführung in Denkwelten, Erscheinungsformen und Gegenstrategien. ZDK