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Auschwitzlüge

In Deutschland ist es nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches verboten, den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischer Juden öffentlich zu billigen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Denn obwohl der Holocaust einer der am besten erforschten und dokumentierten Vorgänge der Vergangenheit ist, gibt es noch immer Menschen, welche diese historische Tatsache nicht anerkennen wollen und danach streben, die Geschichte umzuschreiben. Die Thesen solcher Revisionisten zielen auf eine Relativierung der NS-Verbrechen, nicht selten wird die Existenz von Vernichtungslagern und Gaskammern aber auch vollständig in Zweifel gezogen.

Eine Relativierung der deutschen Schuld soll dazu beitragen, die Folgen des verlorenen Krieges - Reparationszahlungen und Gebietsverluste - als eine ungerechte und harte Bestrafung darzustellen. Einer Revision der Geschichtsschreibung müsse dann auch eine Revision der deutschen Ostgrenze folgen. Nicht zuletzt behindert die Auseinandersetzung mit einem derart unvergleichbaren Exzess von Nationalismus ein von den Revisionisten erwünschtes „unverkrampftes“ Ausleben eines neuen deutschen Nationalgefühls. Aber auch außerhalb Deutschland wird die Auschwitzlüge politisch genutzt. So dient sie Antizionisten als Argumentationshilfe, um das Existenzrecht Israels zu verneinen.

Geschichtsrevisionisten versuchen ihre Thesen als seriöse Forschung darzustellen. Oftmals sind ihre Schriften mit dem Zusatz ‚Report’ oder ‚Gutachten’ versehen und erscheinen in pseudowissenschaftlichen Magazinen. Eine weitere Taktik, um den Anschein eines fachlichen Diskurses zu erwecken, ist das Verwenden zahlloser Fußnoten und Zitate, wobei sich aber lediglich ein Holocaustleugner auf den nächsten bezieht. Der Leser wird somit argumentativ im Kreis herumgeführt. Es kommt sogar vor, dass auf eine unter einen Pseudonym veröffentlichte eigene Schrift verwiesen wird. Beweise oder Argumente, die ihren Behauptungen widersprechen, werden kaum zur Kenntnis genommen, sondern als Fälschung oder Täuschung zurückgewiesen. Eine unbefangene Überprüfung und Bewertung der Fakten, wie sie die Revisionisten immer wieder selbst fordern, ist im Grunde nicht erwünscht.

Christopher Egenberger / mut-gegen-rechte-gewalt.de

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