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Ausstellung durch Neonazi-Brandanschlag zerstört


Die Ausstellung „Residenzpflicht - Invisible Borders“ verbrannte beim Anschlag auf das „Haus der Demokratie“ in Zossen am 23. Januar 2010. Materialkosten und ein halbes Jahr Arbeit sind zerstört. Die Ausstellung informierte mittels verschiedener Medien über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in Deutschland. Der Wiederaufbau wird schon geplant.


„Es ist absurd“, sagt Philipp Kuebart, Autor der Ausstellung „Residenzpflicht – Invisible Borders“. "Erst am Abend vorher hatten wir die Ausstellung nach Zossen gebracht". Nach dem Brandanschlag von einem Neonazi auf das „Haus der Demokratie“ in Zossen am 23. Januar diesen Jahres wird das Ausmaß der Schäden klarer. Das Haus brannte bis auf die Grundmauern ab – und damit alles, was sich darin befunden hat. So auch die Ausstellung zum Thema Residenzpflicht. Materialkosten von 2.000 Euro und ein halbes Jahr unbezahlte Arbeit sind zunichte gemacht worden.

Residenzpflicht: Einsperrung und Ausgrenzung

Im Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz ist für asylsuchende und geduldete Menschen in Deutschland geregelt, dass sie sich nur in dem Bezirk oder Landkreis bewegen können, in dem auch die zuständige Ausländerbehörde liegt. Flüchtlinge können sich nur in diesen zugewiesenen Orten aufhalten und dürfen die Bezirke nicht verlassen. "Die Erteilung und Verweigerung von einer Verlassenserlaubnis ist von Landkreis zu Landkreis uneinheitlich und oft schlichtweg willkürlich", so Kuebart. Verstöße gegen diese Residenzpflicht werden mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet. Hinzu kommt, dass sich Flüchtlingsheime oft am Stadtrand befinden. Zum Beispiel ist das Flüchtlingsheim Henningsdorf in einer ehemaligen NVA-Kaserne einen Kilometer außerhalb Berlins. Menschen, die dort untergebracht sind, müssen für jede Fahrt nach Berlin eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde in der Kreisstadt Oranienburg beantragen. Ein Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern aus der Gegend ist so nur schwer möglich. Von Integration kann keine Rede sein – Ausgrenzung ist da eher das passende Wort. So stellte die Ausstellung die vielschichtigen Facetten von Einsperrung und Ausgrenzung durch geschaffene geographische und architektonische Bedingungen dar.


Foto: Modell eines Flüchtlingsheims in den Ruinen des "Hauses der Demokratie" invisible borders

Ein Kornfeld als unüberwindbare Grenze


Mit Karten, Modellen und Texten aber auch interaktiven Methoden wurde gezeigt, wie absurd es ist, die Bewegungsfreiheit von Menschen auf den Rahmen einer administrativen Zuständigkeit der Ausländerbehörde zu bestimmen. Eine Landkreisgrenze kann durch irgendein beliebiges Feld auf weiter Flur verlaufen. Die nächste Stadt mit den Möglichkeiten zum Einkaufen, zur Bildung und zu kulturellem Angebot bleibt so unerreichbar. Außerdem zeigte die Ausstellung Anregungen zum Engagement für gleiche Rechte und Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen. So gibt es beispielsweise eine Initiative, die sich für die Abschaffung der Residenzpflicht stark macht.
Auch in Leipzig sah die Stadt durch Widerspruch von Engagierten vorerst von einer Unterbringung von Flüchtlingen in einer Sammelunterkunft in einem Gewerbegebiet ab. Hier gibt es nun einen Runden Tisch zum Thema „Unterbringung von AsylbewerberInnen in Leipzig“.

Wiederaufbau

Nach dem herben Rückschlag gründete sich im Februar ein Kreis von Unterstützerinnen und Unterstützern, die die Ausstellung wieder aufbauen werden. Bisher war die Ausstellung in Potsdam, Berlin und Hannover zu sehen. Der nächste Termin sollte Zossen sein. "Wir hoffen, dass wir die Ausstellung so bald wie möglich wieder aufbauen können", sagt Kuebart. Ein Jahr lang soll die Ausstellung in mehreren Städten gezeigt werden, wo es dazu gemeinsame Veranstaltungen mit Flüchtlingsorganisationen geben wird. "Die Ausstellung soll damit auch als Platform für eine Vernetzung auf lokaler und überregionaler Ebene dienen", so Kuebart. Damit diese informative und engagierte Ausstellung nun wieder gezeigt werden kann, braucht es Spenden. Beim Brandenburgischen Flüchtlingsrat wurde dazu ein Spendenkonto eingerichtet.

Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats e.V.
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Kontonummer: 350 1010 000
Bankleitzahl: 160 500 00
Verwendungszweck: „Residenzpflichtausstellung“


Von Nora Winter

Trotz alledem: Engagement in Zossen