Sie sind hier

Meldungen

Beginnende Prozesse der „Gruppe S.“ und „Feuerkrieg Division“, ein baldiges Urteil im Halle- und im Lübcke-Prozess und ein Innenminister, der eine Waffe bei der Preppergruppe „Nordkreuz“ gekauft haben soll. Ein Überblick zu den aktuellen rechtsextremen Geschehnissen.

Archiv

Mit brutaler Gewalt beherrschte sie die Region Mittweida. Für das Ziel einer „national befreiten Zone“ wurden Ausländer und Andersdenkende massiv bedroht. Deshalb hatte das sächsische Innenministerium die Kameradschaft „Sturm 34“ im letzten Jahr verboten. Doch nun urteilte das Dresdner Landgericht, dass der „Sturm 34“ keine kriminelle Vereinigung sei. Strafen gab es nur wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat neun rechtsextremistische CDs verboten. Musik wird von der rechten Szene oft gezielt eingesetzt, um vor allem Jugendliche zu ködern. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte die Indizierung als „Beleg für die Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Aber was bringt diese Indizierung wirklich?
Das von der thüringischen NPD veranstaltete „Fest der Völker“ wird dieses Jahr nicht in Jena stattfinden. Die rechtsextremen Musiker und Redner wollen sich stattdessen in der Kleinstadt Altenburg treffen, die im äußersten Osten des Freistaates liegt. Anlass des Rückzugs aus der zweitgrößten Stadt Thüringens waren keine staatlichen Verbote, sondern der Widerstand der Zivilgesellschaft.