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Zwei weitere Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen?

Im Dezember 2013 verkündete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dass die Prüfung von 3.300 unaufgeklärten Tötungsdelikten in 746 Fällen „Anhaltspunkte“ für ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv ergab. Das sächsische Innenministerium untersuchte für sein Bundesland nun 190 dieser Fälle. Demnach hat sich in zwei der 190 Fälle der Verdacht eines rechtsextremen Tatmotivs laut Staatsminister erhärtet.

Seit Jahren machen zivilgesellschaftliche Organisationen, wie die Amadeu Antonio Stiftung, darauf aufmerksam, dass die Diskrepanz zu hoch ist zwischen der Zählung von Todesopfern rechter Gewalt durch staatliche Behörden und durch unabhängige Organisationen sowie Recherchen von Journalisten. Wo von offizieller Seite lediglich 63 rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gezählt werden, ergeben Recherchen durch die Amadeu Antonio Stiftung eine weitaus höhere Zahl: 184 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990. Im Zuge der Selbstenttarnung des NSU hatten sich schließlich die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern bereit erklärt mehr als 3.300 unaufgeklärte Morde und Tötungsversuche zwischen 1990 und 2011 auf ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv zu prüfen. Im Dezember 2013 verkündete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums daraufhin, dass die Prüfung in 746 Fällen „Anhaltspunkte“ für ein mögliches rechtsextremes Tatmotiv ergab. Das sächsische Innenministerium untersuchte für sein Bundesland nun 190 dieser Fälle.

Miro Jennerjahn, Rechtsextremismusexperte der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte im Sächsischen Landtag eine Anfrage zum Ergebnis dieser Überprüfung. Demnach hat sich in zwei der 190 Fälle der Verdacht eines rechtsextremen Tatmotivs laut Staatsminister erhärtet. Diese wurden nun dem Bundeskriminalamt übermittelt. "Wenn Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf Nachfrage zwei weitere Mordtaten aus den Jahren 1995 und 2004 einräumt, bei denen eine rechtsextreme Motivation vermutet wird, ist das ein Offenbarungseid. Es ist erschreckend, dass erst im Jahr 2013, also 18 bzw. 9 Jahre nach den Taten ein mögliches rechtsextremes Motiv erkannt wurde. Dies ist ein deutliches Zeichen für die Betriebsblindheit staatlicher Stellen im Umgang mit rechtsextremen Straftaten", erklärt Miro Jennerjahn.  Er vermutet, dass die neuerlich bekannt gewordenen Fälle nach wie vor nur die Spitze des Eisberges sind und kritisiert die fehlende Transparenz bei den Kriterien der Überprüfung.

So würden Altfälle, bei denen eine Körperverletzung mit Todesfolge nach §227 des Strafgesetzbuchs vorliegt, offenkundig nicht berücksichtigt. "Hier muss Innenminister Ulbig ebenso dringend nacharbeiten wie bei anderen schweren Straftaten, z.B. Sprengstoffanschlägen in Sachsen", erklärt Jennerjahn. Weiterhin müssten alle bekannten Todesopfer rechter Gewalt in die Statistik aufgenommen werden, um das tatsächliche Ausmaß rechtsextremer Straftaten im Freistaat Sachsen deutlich zu machen. "Es muss Schluss sein mit der Salami-Taktik der Staatsregierung", so die Forderung von Jennerjahn.

Foto: Claudio Saavedra, (CC BY 2.0)

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Foto: © Claudio Saavedra