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„Deutschenfeindlichkeit“ - Was soll das sein?


„Deutschenfeindlichkeit“ taucht in gewisser Regelmäßigkeit in Debatten um Rassismus auf. Doch der Begriff missachtet Machtverhältnisse von Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft und ist ein Kampfbegriff aus der rechten Ecke.


Von Yasemin Shooman

Wer den Begriff „Deutschenfeindlichkeit“ verwendet, sollte wissen, aus welcher politischen Richtung er propagiert wird: Im Februar 2008 brachte die rechtspopulistische Wählervereinigung BÜRGER IN WUT eine Petition in den Bundestag ein, um „deutschenfeindliche Äußerungen“ als Volksverhetzung ahnden zu lassen. Unterstützt wurde diese Petition von dem Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche, der Ende 2006 aus der CDU ausgetreten ist, nachdem rechte Parolen von ihm bekannt wurden. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll er auf einer Parteiveranstaltung erklärt haben, er begrüße die Debatte um Patriotismus, „um endlich vom Schuldkult runterzukommen“ und damit „Deutschland nie wieder von Multi-Kulti-Schwuchteln in Berlin regiert wird“. Nitzsche hat mittlerweile eine eigene Wählervereinigung gegründet, die sich „Bündnis Familie Arbeit Vaterland“ nennt. Wer die Webseite besucht, merkt schnell, was für eine politische Ausrichtung diese Wählervereinigung hat. So heißt es zum Staatsbürgerschaftsrecht u.a.: „Wir fordern die Abschaffung des Geburtsortsprinzips und dagegen das Abstammungsprinzip als einzige Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Geburt.“

Versuchte Gleichsetzung

Die Forderung nach einer Aufweichung des Volksverhetzungsparagraphen, dessen rechtspolitische Funktion in Deutschland insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung des NS-Massenmordes an Juden sowie Sinti und Roma auf den Schutz von Minoritäten ausgerichtet ist, zieht eine Relativierung und Fehldeutung von Rassismus und Antisemitismus nach sich. So heißt es auf der Webseite der Rechtspopulisten, die die Petition in den Bundestag eingebracht haben: „Wir BÜRGER IN WUT meinen: Die pauschale Verunglimpfung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft ist in jedem Fall rassistisch, egal ob die Opfer Zuwanderer oder Deutsche sind. Hier darf auch der Gesetzgeber keine Unterschiede machen. Wer in Deutschland Haß gegen Ausländer schürt, der wird wegen Volksverhetzung bestraft. Und das ist auch gut so. Wer aber zum Haß gegen die deutsche Bevölkerung aufstachelt oder Deutsche generell beschimpft, der geht straffrei aus.“

Ausgeblendete Machtverhältnisse

Bei solchen Versuchen, „Deutschenfeindlichkeit“ mit Rassismus gleichzusetzen, werden die Machtverhältnisse zwischen Mehrheitsbevölkerung und Minorisierten ausgeblendet. Denn diese sind keineswegs symmetrisch, sondern hierarchisch strukturiert. So können Angehörige des gesellschaftlich hegemonialen Bevölkerungsteils – in Deutschland also „weiße“* Deutsche – zwar individuelle Ausgrenzungserfahrungen machen, sie sind jedoch keinem strukturellen Rassismus ausgesetzt, der beispielsweise auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt wirksam ist. Rassismus ist also immer an eine Machtposition gekoppelt. Die Frage von gesellschaftlicher Marginalisierung ist deshalb keine, die sich allein an der zahlenmäßigen Größe einer Gruppe festmachen ließe. So kann es durchaus sein, dass Schülerinnen und Schüler mit „Migrationshintergrund“ in einigen Schulen inzwischen die quantitative Mehrheit darstellen – auf der Seite der Lehrerschaft spiegelt sich diese Verteilung aber keinesfalls wider. Die Schule ist kein machtfreier Raum, denn es sind nun mal die LehrerInnen, die ihre SchülerInnen benoten und disziplinieren und nicht umgekehrt.

Kampfbegriff aus rechter Ecke


Neben der Tatsache, dass der Begriff „Deutschenfeindlichkeit“ ein Kampfbegriff rechtsextremer und rechtspopulistischer Gruppierungen ist, um die „echten“ Deutschen als Opfer ihrer Minderheiten darzustellen, gibt es noch weitere Aspekte, die seine Verwendung fragwürdig erscheinen lassen. Dass Übergriffe und Beleidigungen gegen „weiße“ Deutsche nicht aus Schulen gemeldet werden, die von gutbürgerlichen Schülerinnen und Schülern mit „Migrationshintergrund“ besucht werden, deutet darauf hin, dass es sich um ein schichtspezifisches und damit soziales Phänomen handelt, dessen Ursachen nicht kulturalisiert werden sollten. Das beschriebene Mobbing richtet sich an den betreffenden Schulen den Berichten von Lehrerinnen und Lehrern zufolge nämlich genauso gegen Jugendliche mit „Migrationshintergrund“, die als „Streber“ gehänselt werden.

Rückgabe von Diskriminierung

Wenn Angehörige gesellschaftlich marginalisierter Gruppen durch „deutschenfeindliche“ Äußerungen und Taten auffallen, stellt sich jedoch die Frage, inwiefern es sich hierbei um die Übernahme ethnisierender Zuschreibungen und die Rückgabe erlebter Diskriminierungen handelt. Die strukturelle Ausgrenzung, die solche Jugendlichen erfahren, tritt nicht zuletzt in der Verweigerung von Zugehörigkeit zutage. Wenn die Betreffenden von der Mehrheitsgesellschaft, deren Zuschreibungsmacht gegenüber Minderheiten nicht zu unterschätzen ist, ständig als „AusländerInnen“ „MuslimInnen“ oder „MigrantInnen“ bezeichnet werden, ist eine daraus folgende Selbstsethnisierung wenig verwunderlich, da ihnen andere Identitätsangebote nicht zur Verfügung stehen. Denn unsere Selbstverortung als Individuum hängt bekanntlich in hohem Maße auch davon ab, wie wir erleben, dass uns die anderen sehen.

Ausgrenzende „Wir“-„Sie“-Logik

Mit dem Begriff der „Deutschenfeindlichkeit“ wird diese Form der Zugehörigkeitsverweigerung letztendlich fortgeschrieben – denn er besagt nichts anderes, als dass diejenigen, deren Verhalten mit diesem Begriff problematisiert werden soll, keine Deutschen sind und auch nicht sein können. Das Mobbing und die sozialen Konflikte, die unter dem Begriff „Deutschenfeindlichkeit“ subsumiert werden, dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden. Die Verwendung einer Begrifflichkeit, der eine ausgrenzende „Wir“-„Sie“-Logik zugrunde liegt, trägt zu einer Überwindung dieser Konflikte und dem Ziel einer diskriminierungsfreien Schule nichts bei.

* Der Begriff des Weißseins bezieht sich auf keine biologische, sondern eine soziale und politische Konstruktion, die eine dominante und privilegierte gesellschaftliche Position beschreibt. Genauso betrifft die Bezeichnung „Migrationshintergrund“ im öffentlichen Diskurs nicht per se alle MigrantInnen und ihre Nachkommen. Weiße SchweizerInnen oder BelgierInnen dürften beispielweise selten gemeint sein, wenn von Jugendlichen mit „Migrationshintergrund“ die Rede ist. Vgl. zur deutschen Rezeption der Critical Whiteness Studies Eggers, Maureen Maisha et al. (Hg.): Mythen, Masken und Subjekte. Kritische Weißseinsforschung in Deutschland, Münster 2005.


Foto: von manomanic via Flickr, cc
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Yasemin Shooman ist Doktorandin am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten zählen die Themen Antimuslimischer Rassismus, Migration/Integration sowie Medienanalyse.


Weiterführende Literatur:
Claus Melter/Paul Mecheril (Hrsg.): Rassismuskritik, Bd. 1, Rassismustheorie und -forschung, Schwalbach/Ts, Wochenschau Verlag 2009.
Wiebke Scharathow/Rudol Leiprecht (Hrsg): Rassismuskritik, Bd. 2, Rassismuskritische Bildungsarbeit, Schwalbach/Ts, Wochenschau Verlag 2009.
 

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