Drei Jahre nach der Urteilsverkündung im Ballstädtverfahren wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof wegen schwerer Formfehler aufgehoben. Was bedeutet das für die Betroffenen und wie geht es jetzt weiter? Ein Interview.
Die erste Reaktion auf gewaltverherrlichende und rechtsextreme Musik ist in der Regel ein Verbot, zumal wenn sie im öffentlichen und pädagogisch betreuten Raum einer Schule oder eines Jugendzentrums gespielt wird.
MUT: Herr Hövelmann, Sie haben im Mai sehr engagiert das Konzert-Event 'laut gegen Nazis' in Halle unterstützt. Weil Sachsen-Anhalt noch nicht laut genug gegen Nazis auftritt?