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Also das halte ich ja für ein Gerücht denn Argumente haben Gegner der Rechten mehr als genug.
Betr.: Verletzungen der Menschenrechte meiner Ehefrau Galina Khotinskaya-Kallis (siehe Antwort Dr. Ralf Peter Anders vom Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein vom 12 Juli 2009) und Resultate so genannten ?Ermittlungen? der Staatsanwaltschaft HL( AZ 702 Js 20890/08; AZ 728Ujs 20757/08, AZ. 702 Js 32679/08; AZ 702Js 22163/08; AZ 702AR 1008/08 bei Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, wo es sich um rassistische Diskriminierungen seitens Mitglieder des KGV Herrn Werner Graf gegenüber meine Frau, Verleumdungen seitens Herrn Obmann Krüger, Frau Zelk, Frau Tautorus, Urkundenunterdrückung und Vertuschung dieser Angelegenheit seitens des Vorstandes (Frau Tautorus, Frau Kleeblatt) und Nötigung zum Nachteil meiner Frau seitens des Vorstandes im Jahre 2007-09, auch Morddrohungen auf dem Gelände des ?Kleingartenvereins Grüner Weg? Am Waldsaum 16, 23566 HL meiner Ehefrau gegenüber, auch Dienst - Pflichtwidrigkeit und Ermessensmiesbrauch seitens Polizei in dieser Sache handelte.
> > > > > > Sehr geehrter Damen und Herren!
> > > > > > Meine Ehefrau Galina Khotinskaya-Kallis ist russische Jüdin und kommt aus der Familie der Holocaust Opfer und bei diesem Vorfall handelt es sich mitnichten um eine Kleinigkeit. Immerhin beträgt der meiner Ehefrau zugefügten Schaden und Zerstörungen im Garten etwa 6000 Euro. Ich bitte eindringlich, nach Recht und Gesetz zu verfahren und diese offenbar ausländerfeindliche Übergriffe auf Person meiner Ehefrau und auf ihr Vermögen zu ahnden. Im Zusammenhang mit diesen Übergriffen wurde meine Ehefrau Galina Khotinskaya-Kallis wiederholt durch Herrn Graf und die Unbekannten bedroht: ?Russisches Miststück?, zu ?Führergeburtstag kriegst du Geschenk?, ?du wirst vergaßt, russische Sau? u. s. w. Trotz diesen schweren Übergriffe und Bedrohungen seit 2005 schritt die Polizei nicht ein. Am 10 Januar 2009 war meine Ehefrau von unbekannten maskierten Täter überfallen(Protokoll über gefährliche Körperverletzungen(Vg 17024/2009 Straftat ? 224 StGB vom 2 Polizeirevier bekam meine Ehefrau erst am 21.01.2009). Hinzufügen muss ich, man hat versucht im Jahre 2007-2008 meine Ehefrau einzuschüchtern. Ich bitte, nunmehr die staatsanwaltliche Ermittlungen in Gang zu setzen, sonst habe ich den Eindruck, zuständige ?Ermittler?, Staatsanwälte und Richter versuchen alles zu verschweigen, zu vertuschen und zu vertagen. Nach Art.17 des Grundgesetzes und Laut 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auch Laut Art 16 GG ? den Ehegatten der Deutschen stehen die Grundrechte der Verfassung zu. Laut Art.3 Abs.3 GG ? Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich2?Männer und Frauen sind gleichberechtigt?. Laut Art.5 GG ?jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich zu schützen... die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der freien Berichterstattung und Kommentierung durch Presse, Rundfunk und Film werden durchs Zensurverbot gesichert. ? 185 des Strafgesetzbuches, der Beleidigungen unter Strafe stellt. Laut Art.13GG konkretisiert den Schutz der Privatsphäre: ?Geschützt ist jeder Raum, den der Einzelnen von der Allgemeinheit abgrenzen kann, auch Garten... , die nicht für jedermann zugänglich sein sollten. ?823HGB(Schadenersatzpflicht):?Wer einem anderen rechtswidrig und schuldhaft an Körper, Gesundheit oder Eigentum schädigt, hat dem Geschädigten Schadenersatz zu leisten. Laut Aussage Frau Zelk und des Vorstandes sie haben?gute Beschützer? bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, verweise ich an ? 839BGB und Art.34 GG: ?Verletzt ein Amtswalter einen Bürger in seinen Rechten, so kann sich der Verletzte an den Staat halten?. Allgemein haften die Amtsträger aus unerlaubter Handlung etwa für Diebstahl, Betrug, Erpressung, Sachbeschädigung, Verleumdung(?823 BGB), weiter für fahrlässige geschäftsschädigende Verbreitung von Unwahrheiten(?824 BGB) oder vorsätzliche sittenwidrige Schadenzufügung(826BGB) ?838 dehnt die Haftung des Beamten?d. h. des Amtswalters auf die vorsätzliche oder fahrlässige Amtspflichtverletzung aus?. Weil auf dem Gelände des Kleingarten Vereins ?Grüner Weg? vor einigen Jahren ein nichtaufgeklärter Mord passierte( darüber berichteten LN) und es in der letzen Zeit in HL gegen russischsprachige Bevölkerung Morddrohungen gab( zu Weihnachten 2008 wurde eine Familie Russlanddeutschen in HL fast verbrannt( Bezirk Bunte Kuh), von der Polizei kam Antwort: ?Man wollte sie nicht umbringen?). Weil Familie meiner Frau zu Opfer des Nationalsozialismus gehört und ich selber mehrmals Opfer der Neonazis war, bitte ich Sie meine Ehefrau mit Mitteln des europäischen Rechtes zu schützen.
> > > > > > Mit freundlichen Grüssen Harald Kallies
> > > > > >
> > > Sehr geehrter Damen und Herren!
Betr.: Verletzungen der Menschenrechte ,
Selten kommt die Gewalt von rechts ,meistens von den Gegendemonstranten die offensichtlich keine verbalen Arrgumente haben oder .
die Gewalt von rechts .kommt von Justiz
Amtsmissbrauch .MFG .Mit beweis.AEG
Mit Reinem Gewissen.!!!
Selten kommt die Gewalt von rechts ,meistens von den Gegendemonstranten die offensichtlich keine verbalen Arrgumente haben oder .