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  • Meldungen

    Veröffentlichung der Jahresstatistik 2009 über rassistische und rechtsextreme Vorfälle in Berlin

    Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von ReachOut, der Berliner Opferberatungsstelle und den bezirklichen Registern wurden am 9. März die Zahlen und Hintergründe rassistisch, antisemitisch, homophob und rechtsextrem motivierter Vorfälle und Übergriffe im Jahr 2009 vorgestellt. Insgesamt nahmen...
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  • Meldungen

    Projekte vernetzen sich gegen Neonaziübergriffe in Berlin

    In Berlin häufen sich Neonaziübergriffe. Schon Ende vergangenen Jahres gab es eine Angriffswelle auf verschiedene Initiativen und kulturelle Einrichtungen in Berlin-Neukölln. Seit Beginn 2010 werden in ganz Berlin nahezu wöchentlich Scheiben eingeschlagen oder bedrohende Graffiti gesprüht. Selbst...
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  • Meldungen

    „Trauermärsche“ ohne Ende

    Der rechtsextreme Opferkult geht nach den „Trauermärschen“ in Magdeburg, Dresden und Cottbus in eine neue Runde. Heute vor 65 Jahren wurde Chemnitz bombardiert, und erneut nehmen Neonazis einen Jahrestag zum Anlass, um Geschichtsrevisionismus zu verbreiten und den Holocaust zu relativieren. Und...
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  • Chronik der Gewalt

    149 Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990

    Liste aktualisiert. Seit der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 bis Ende 2009 sind nach Recherchen der MUT-Redaktion und des Opferfonds CURA 149 Menschen durch die Folgen menschenfeindlicher Gewalt ums Leben gekommen. Viele Fälle bleiben in den offiziellen Statistiken unerwähnt oder...
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  • Meldungen

    Eberswalde: Neonazis shoppen ungestört

    Seit fünf Jahren gibt es im brandenburgischen Eberswalde den „Army-Shop“. An dem Laden, der in der rechtsextremen Szene beliebte Kleidungsmarken anbietet, stört sich kaum noch jemand. Die Stadt sieht keine Handhabe, die Landtagsabgeordnete fordert den Verfassungsschutz. Dabei wäre der Stadt eine...
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  • Meldungen

    Ist jetzt alles gut?

    Der größte Aufmarsch von Rechtsextremen in Europa nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollte es werden. Doch daraus wurde nichts. Mehrere Blockaden um den Neustädter Bahnhof hinderten am 13. Februar in Dresden die rund 5000 angereisten Neonazis am Marschieren. Ein breites Gegenbündnis hatte sich...
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  • Reportagen

    Dresden im Februar: "Störungen im Stadtgebiet"

    Seit Jahren gelang es Alt- und Neonazis zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Stadt zu marschieren. Doch diesmal wurde der Aufmarsch erfolgreich blockiert. Eine Reportage.
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  • Reportagen

    Geschichtsrevisionismus unter dem Deckmantel des Gedenkens in Magdeburg

    Nicht nur in Dresden ist ein nationalistischer Opferkult seitens neonazistischer Gruppierungen zu beobachten. Auch in Magdeburg demonstrieren jährlich Neonazis zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt, dem 16. Januar. Und es werden immer mehr Teilnehmer, die den Zusammenhang zwischen deutschem...
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  • Meldungen

    Am 13. Februar in Dresden: Erinnern & Handeln

    Am 13. Februar in Dresden: Erinnern & Handeln Friedensgebet für alle Menschen guten Willens Mit einem „Friedensgebet für alle Menschen guten Willens“ wollen Initiativen aus Kirchen und Zivilgesellschaft am 13. Februar 2010 an die NS-Vergangenheit Dresdens, die Opfer der Schoa und die...
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  • Chronik der Gewalt

    Die letzte Konsequenz

    Es ist die extremste Manifestation eines Menschenbildes, das auf Ungleichwertigkeit basiert. Nicht nur diskriminieren, nicht nur vertreiben, nicht nur verletzen – vernichten wollten die Verantwortlichen für die tödlichen Angriffe auf Migrantinnen und Migranten, Obdachlose oder linke Jugendliche....
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Rechte Parolen leichter bestrafbar!?

Nazi-Frauen von hinten

Das Bundesverfassungsgericht greift durch.  Die Verwendung rechtsextremer Parolen kann in Zukunft leichter bestraft werden. Das hat Deutschlands oberstes Gericht  klargestellt. Es reichen im Prinzip schon kleine Details, um gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen. Das Urteil birgt allerdings auch Risiken, melden MUT-Leser.


Bereits eine markante Passage aus einem Nazilied kann als strafbares Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisationen eingestuft werden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit bestätigte das Karlsruher Gericht eine Geldstrafe von 1750 Euro, die das Amtsgericht im bayerischen Forchheim gegen einen NPD-Funktionär verhängt hatte.

Im Vorfeld einer NPD-Versammlung hatte er ein T-Shirt mit dem - teilweise in altdeutscher Schrift gesetzten - Aufdruck "Sohn Frankens, die Jugend stolz, die Fahnen hoch" getragen hatte. Der Text ähnelt laut Gericht dem Titel des Horst-Wessel-Lieds ("Die Fahne hoch"), das bis 1945 die Parteihymne der NSDAP war.

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats soll Paragraf 86a Strafgesetzbuch, der die Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen unter Strafe stellt, bereits jeden Anschein vermeiden, in Deutschland würden verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet. "Die Norm verbannt somit die entsprechenden Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens und errichtet so ein kommunikatives Tabu", heißt es in der Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2202/08 - Beschluss vom 18. Mai 2009.

Die Verwendung des Liedtitels ist den Richtern zufolge deshalb strafbar, weil er mit dem restlichen Inhalt der Parteihymne und dem dahinter stehenden Gedankengut in Verbindung gebracht wird. Dass es im Horst-Wessel-Lied "Fahne", auf dem T-Shirt dagegen "Fahnen" heißt, mache keinen Unterschied. Auch dass "Die Fahne hoch" für sich gesehen nicht zwingend zum NS-Sprachgebrauch gehören muss, ändert nichts an der Strafbarkeit, wenn die Parole in einem rechtsextremistischen Kontext verwendet wird.

Mit dem Beschluss setzt das Gericht einen ersichtlich anderen Akzent als vor vier Jahren der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH stufte die Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als nicht strafbar ein, weil sie mit den Originallosungen aus der Nazizeit - wie "Blut und Ehre" oder "Unsere Ehre heißt Treue" - nicht verwechselt werden könne. Mit Blick auf das damalige BGH-Urteil betonten die Verfassungsrichter jedoch, die Verwendung "lediglich einzelner Merkmale" von Naziparolen sei noch nicht strafbar.


Die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Wortlaut.

Weiteres Verfahren zum Thema - gegen einen Nazigegner

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / hk / Quelle:dpa


25.06.2009

Kommentare

Hoffentlich kommt jetzt nicht wieder jemand auf die Idee, dass durchgestrichene Hakenkreuze verboten sein sollten, damit ein weiteres "kommunikatives Tabu" erreicht wird und weil es dem Parteiabzeichen der NSDAP ähnelt.

Zum einen: Das BVerfG hat lediglich eine eh ausgesprochene Strafe als nicht verfassungswidrig bezeichnet. Es hat damit nur die Frage bestätigt, dass auch Liedteile einem Kennzeiche i.S. von 86a "zum Verwechseln ähnlich" sein können. Das aber hatten die Instanzgerichte ebenso gesehen. Und damit hat das BVerfG überhaupt keine "leichtere" Bestrafung ermöglicht, sondern sie lediglich "nicht erschwert".

Zum anderen: Ja, weiterhin werden auch Kennzeichen verfolgt, die sich gegen das dahinterstehende Gedankengut wenden, wie im Fall des durchgestrichenen Hakenkreuzes. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat - gar unter Berufung auf das Urteil des BGH von 2007 - wenige Wochen nach jener Entscheidung Anklage in Dresden erhoben; dort geht es um einen Aufkleber gegen einen Großen Zapfenstreich der BW, auf dem unter der Überschrift "Vergangenheit und Gegenwart -- Den Zapfenstreich-en -- Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet waren. Auf einem der Helme befand sich - als Hinweis auf eine herausragend militaristische Epoche - eine SS-Rune, (u.a.) dem Zeichen der Waffen-SS - die ebenfalls (neben der Wehrmacht) die Berechtigung hatte, Große Zapfenstreiche abzuhalten.

Diese SS-Rune ist nun Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB). Das AG Dresden hatte die Anklage zwei Jahre unbearbeitet gelassen, nunmehr ist das Verfahren eröffnet und erster Termin zur Hauptverhandlung am 06.07., 13:30 Uhr, Berliner Straße 13, Raum 159.

Dokumentiert wird das Verfahren unter http://den-zapfen-streichen.blogspot.com

Für die Freiheit für das Leben
Nazis auf die schnauze geben

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