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  • Meldungen

    Chaos um "Aktion Noteingang"

    Die Berufsbildenden Schulen „Conrad Tack“ in Burg, Sachsen-Anhalt, wollten mit dem Aufkleber „Aktion Noteingang“ zeigen, dass Betroffene von rassistischer Gewalt bei ihnen Hilfe finden. Doch genau dieses Vorhaben wurde jetzt vom Landratsamt, dem Träger der Schule, aus Imagegründen untersagt....
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  • Meldungen

    Unpolitischer Fußballrock?

    Darunter fällt die Band „Kategorie C- Hungrige Wölfe“ sicherlich nicht. Die meisten Texte sind rassistisch und Gewalt verherrlichend, zudem bestehen enge Verbindungen zur neonazistischen Szene. In Berlin wurde letztes Jahr ein Konzert von KC verhindert. Für den Herbst sind wiederum Konzerte geplant.
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  • Reportagen

    Dresden in Bad Nenndorf?

    Am 14. August wollen mehr als Tausend Neonazis durch Bad Nenndorf marschieren, um die Geschichte zu verdrehen. Ihre Gegnerinnen und Gegner wollten dies mit einer Blockade verhindern. Durch einen üblen Urteilsspruch verbietet das Verwaltungsgericht Hannover nun die Gegendemonstration.
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  • Reportagen

    Neonazis in Dortmund – Hochburg der „Autonomen Nationalisten“

    Dass die Dortmunder Neonaziszene eine der bundesweit aktivsten ist, ist mittlerweile auch außerhalb der Dortmunder Stadtgrenzen bekannt. Besonders nach dem Überfall auf eine Demonstration des DGB am 1. Mai 2009, sprechen sogar Lokalpolitiker offen über die Problematik mit der hiesigen...
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  • Reportagen

    Clown Ferdinand und die NPD

    Die Absage des NPD-Kinderfestes in Anklam von Seiten der Stadt führte zu einem Demonstrationsaufruf der NPD am 31.07. Kinder und Familien sind zentrale Themen der rechtsextremen Ideologie mit welchen sie seit Jahren versuchen sich möglichst bürgerlich zu präsentieren.
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  • Meldungen

    Rathäuser für Rassistinnen und Rassisten?

    Die Berliner Bürgermeisterinnen und Bürgermeister versuchen seit einem gemeinsamen Beschluss im Januar, öffentliche Räume nicht an Verbände und Parteien mit rechtsradikalen oder rechtspopulistischen Inhalten zu vermieten. Doch NPD und Pro Deutschland hatten mit Klagen vor Gericht Erfolg. Der Pro...
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  • Reportagen

    Wo war Gera?

    Am letzten Samstag fand in Gera das Neonazi-Festival „Rock für Deutschland“ statt. Viele der Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten kamen von außerhalb. Eine Reportage aus einer Stadt, die ihr Problem noch nicht wirklich erkannt hat.
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  • Meldungen

    Im Norden viel Neues

    Im Landkreis Harburg kam es im Frühjahr zu mehreren Neonaziangriffen auf alternative Jugendliche. Die Polizei bagatellisiert die Vorfälle als Rangeleien zwischen Jugendlichen, obwohl Neonazis in der Region wahrlich kein neues Phänomen sind, wie ein Aussteiger aus der Szene berichtet.
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  • Reportagen

    Spuren des Hasses

    Schweineköpfe, Glasscherben, Hakenkreuze: Manchmal hat Uwe Dziuballa die Schnauze voll. Sein Restaurant "Schalom" in Chemnitz gibt er dennoch nicht auf.
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  • Meldungen

    Rechtsextremismus bleibt auf hohem Niveau

    Im Jahr 2009 gab es 17.859 Straf- und Gewalttaten mit rechtsextremem Hintergrund, fünf Tötungsversuche und eine Ermordete. Verfassungsschutz und Innenminister machen sich Sorgen wegen Autonomer Nationalisten und der Vernetzung im Internet.
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Rechte Parolen leichter bestrafbar!?

Nazi-Frauen von hinten

Das Bundesverfassungsgericht greift durch.  Die Verwendung rechtsextremer Parolen kann in Zukunft leichter bestraft werden. Das hat Deutschlands oberstes Gericht  klargestellt. Es reichen im Prinzip schon kleine Details, um gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen. Das Urteil birgt allerdings auch Risiken, melden MUT-Leser.


Bereits eine markante Passage aus einem Nazilied kann als strafbares Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisationen eingestuft werden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit bestätigte das Karlsruher Gericht eine Geldstrafe von 1750 Euro, die das Amtsgericht im bayerischen Forchheim gegen einen NPD-Funktionär verhängt hatte.

Im Vorfeld einer NPD-Versammlung hatte er ein T-Shirt mit dem - teilweise in altdeutscher Schrift gesetzten - Aufdruck "Sohn Frankens, die Jugend stolz, die Fahnen hoch" getragen hatte. Der Text ähnelt laut Gericht dem Titel des Horst-Wessel-Lieds ("Die Fahne hoch"), das bis 1945 die Parteihymne der NSDAP war.

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats soll Paragraf 86a Strafgesetzbuch, der die Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen unter Strafe stellt, bereits jeden Anschein vermeiden, in Deutschland würden verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet. "Die Norm verbannt somit die entsprechenden Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens und errichtet so ein kommunikatives Tabu", heißt es in der Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2202/08 - Beschluss vom 18. Mai 2009.

Die Verwendung des Liedtitels ist den Richtern zufolge deshalb strafbar, weil er mit dem restlichen Inhalt der Parteihymne und dem dahinter stehenden Gedankengut in Verbindung gebracht wird. Dass es im Horst-Wessel-Lied "Fahne", auf dem T-Shirt dagegen "Fahnen" heißt, mache keinen Unterschied. Auch dass "Die Fahne hoch" für sich gesehen nicht zwingend zum NS-Sprachgebrauch gehören muss, ändert nichts an der Strafbarkeit, wenn die Parole in einem rechtsextremistischen Kontext verwendet wird.

Mit dem Beschluss setzt das Gericht einen ersichtlich anderen Akzent als vor vier Jahren der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH stufte die Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als nicht strafbar ein, weil sie mit den Originallosungen aus der Nazizeit - wie "Blut und Ehre" oder "Unsere Ehre heißt Treue" - nicht verwechselt werden könne. Mit Blick auf das damalige BGH-Urteil betonten die Verfassungsrichter jedoch, die Verwendung "lediglich einzelner Merkmale" von Naziparolen sei noch nicht strafbar.


Die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Wortlaut.

Weiteres Verfahren zum Thema - gegen einen Nazigegner

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / hk / Quelle:dpa


25.06.2009

Kommentare

Hoffentlich kommt jetzt nicht wieder jemand auf die Idee, dass durchgestrichene Hakenkreuze verboten sein sollten, damit ein weiteres "kommunikatives Tabu" erreicht wird und weil es dem Parteiabzeichen der NSDAP ähnelt.

Zum einen: Das BVerfG hat lediglich eine eh ausgesprochene Strafe als nicht verfassungswidrig bezeichnet. Es hat damit nur die Frage bestätigt, dass auch Liedteile einem Kennzeiche i.S. von 86a "zum Verwechseln ähnlich" sein können. Das aber hatten die Instanzgerichte ebenso gesehen. Und damit hat das BVerfG überhaupt keine "leichtere" Bestrafung ermöglicht, sondern sie lediglich "nicht erschwert".

Zum anderen: Ja, weiterhin werden auch Kennzeichen verfolgt, die sich gegen das dahinterstehende Gedankengut wenden, wie im Fall des durchgestrichenen Hakenkreuzes. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat - gar unter Berufung auf das Urteil des BGH von 2007 - wenige Wochen nach jener Entscheidung Anklage in Dresden erhoben; dort geht es um einen Aufkleber gegen einen Großen Zapfenstreich der BW, auf dem unter der Überschrift "Vergangenheit und Gegenwart -- Den Zapfenstreich-en -- Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet waren. Auf einem der Helme befand sich - als Hinweis auf eine herausragend militaristische Epoche - eine SS-Rune, (u.a.) dem Zeichen der Waffen-SS - die ebenfalls (neben der Wehrmacht) die Berechtigung hatte, Große Zapfenstreiche abzuhalten.

Diese SS-Rune ist nun Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB). Das AG Dresden hatte die Anklage zwei Jahre unbearbeitet gelassen, nunmehr ist das Verfahren eröffnet und erster Termin zur Hauptverhandlung am 06.07., 13:30 Uhr, Berliner Straße 13, Raum 159.

Dokumentiert wird das Verfahren unter http://den-zapfen-streichen.blogspot.com

Für die Freiheit für das Leben
Nazis auf die schnauze geben

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