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    Am 13. Februar in Dresden: Erinnern & Handeln

    Am 13. Februar in Dresden: Erinnern & Handeln Friedensgebet für alle Menschen guten Willens Mit einem „Friedensgebet für alle Menschen guten Willens“ wollen Initiativen aus Kirchen und Zivilgesellschaft am 13. Februar 2010 an die NS-Vergangenheit Dresdens, die Opfer der Schoa und die...
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  • Chronik der Gewalt

    Die letzte Konsequenz

    Es ist die extremste Manifestation eines Menschenbildes, das auf Ungleichwertigkeit basiert. Nicht nur diskriminieren, nicht nur vertreiben, nicht nur verletzen – vernichten wollten die Verantwortlichen für die tödlichen Angriffe auf Migrantinnen und Migranten, Obdachlose oder linke Jugendliche....
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    Brandanschlag mit antiziganistischem Hintergrund in Sachsen – und der Umgang damit

    Einer Pressemitteilung der Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V. zufolge kam es bereits am 26. Dezember letzten Jahres zu einem Brandanschlag auf das Haus einer Sinti-Familie im nordsächsischen Klingenhain.
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    Dresden 2010 - Was ist wann und wo?

    Es ist schon viel über die Geschehnisse am Wochenende des 12. und 13. Februar über Dresden berichtet worden. Doch was genau ist wann und wo geplant? Welche Beteiligungsmöglichkeiten am Gegenprotest zur größten Alt- und Neonazidemonstration Europas gibt es?
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    Bespielhaft mutig

    Vergangenes Wochenende brannte das „Haus der Demokratie“ in Zossen vollständig ab. Ein 16jähriger mit rechtsextremem Hintergrund gestand die Brandstiftung. Schon seit der Eröffnung wird die Initiative von Neonazis bedroht. Wie macht die Initiative „Zossen zeigt Gesicht“ nun weiter? Wie verhält...
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    Schatten der Vergangenheit

    Am 27. Januar ist internationaler Holocaustgedenktag. 65 Jahre ist es her, dass das Vernichtungslager Auschwitz befreit wurde. Viele Gedenkveranstaltungen finden statt. Schon 1959 sagte Theodor W. Adorno: „Aufgearbeitet wäre die Vergangenheit erst dann, wenn die Ursachen des Vergangenen beseitigt...
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    Spontane Proteste gegen Razzien

    Am Dienstagnachmittag wurden bei Razzien der Polizei in Dresden und Berlin tausende Plakate und Flyer des Bündnisses „Nazifrei – Dresden stellt sich quer“ beschlagnahmt. Am Abend fanden in mehreren Städten spontane Proteste statt.
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    Berliner Bezirke gemeinsam gegen Rechtsextremismus

    Im Kampf gegen Rechtsextremismus werden alle zwölf Berliner Bezirke in Zukunft ihre Kräfte bündeln und einheitlich vorgehen. Im Anschluss an einen Fachaustausch im Roten Rathaus stellten gestern stellvertretend vier Bezirksbürgermeister/innen eine entsprechende gemeinsame Erklärung vor.
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    "Wir sind keine Tiere"

    Erneut kam es in Italien zu rassistischen Ausschreitungen. Erntehelferinnen und –helfer in Süditalien mussten vor der italienischen Bevölkerung in Sicherheit gebracht werden. Auch Sinti und Roma sind ständiger Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt. Was ist los in Italien?
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    Am 13. Februar in Dresden – Erinnern und Handeln

    Es ist mal wieder soweit: am 13. Februar 2010 treffen sich Alt- und Neonazis zu einem ihrer größten Aufmärsche in ganz Europa. Dagegen stellt sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis. Tausende von Alt- und Neonazis ziehen durch Dresden – jedes Jahr ein sehr bedrohliches Bild. Anlass ist...
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Rechte Parolen leichter bestrafbar!?

Nazi-Frauen von hinten

Das Bundesverfassungsgericht greift durch.  Die Verwendung rechtsextremer Parolen kann in Zukunft leichter bestraft werden. Das hat Deutschlands oberstes Gericht  klargestellt. Es reichen im Prinzip schon kleine Details, um gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen. Das Urteil birgt allerdings auch Risiken, melden MUT-Leser.


Bereits eine markante Passage aus einem Nazilied kann als strafbares Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisationen eingestuft werden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit bestätigte das Karlsruher Gericht eine Geldstrafe von 1750 Euro, die das Amtsgericht im bayerischen Forchheim gegen einen NPD-Funktionär verhängt hatte.

Im Vorfeld einer NPD-Versammlung hatte er ein T-Shirt mit dem - teilweise in altdeutscher Schrift gesetzten - Aufdruck "Sohn Frankens, die Jugend stolz, die Fahnen hoch" getragen hatte. Der Text ähnelt laut Gericht dem Titel des Horst-Wessel-Lieds ("Die Fahne hoch"), das bis 1945 die Parteihymne der NSDAP war.

Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats soll Paragraf 86a Strafgesetzbuch, der die Verwendung nationalsozialistischer Symbole und Parolen unter Strafe stellt, bereits jeden Anschein vermeiden, in Deutschland würden verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet. "Die Norm verbannt somit die entsprechenden Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens und errichtet so ein kommunikatives Tabu", heißt es in der Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2202/08 - Beschluss vom 18. Mai 2009.

Die Verwendung des Liedtitels ist den Richtern zufolge deshalb strafbar, weil er mit dem restlichen Inhalt der Parteihymne und dem dahinter stehenden Gedankengut in Verbindung gebracht wird. Dass es im Horst-Wessel-Lied "Fahne", auf dem T-Shirt dagegen "Fahnen" heißt, mache keinen Unterschied. Auch dass "Die Fahne hoch" für sich gesehen nicht zwingend zum NS-Sprachgebrauch gehören muss, ändert nichts an der Strafbarkeit, wenn die Parole in einem rechtsextremistischen Kontext verwendet wird.

Mit dem Beschluss setzt das Gericht einen ersichtlich anderen Akzent als vor vier Jahren der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH stufte die Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als nicht strafbar ein, weil sie mit den Originallosungen aus der Nazizeit - wie "Blut und Ehre" oder "Unsere Ehre heißt Treue" - nicht verwechselt werden könne. Mit Blick auf das damalige BGH-Urteil betonten die Verfassungsrichter jedoch, die Verwendung "lediglich einzelner Merkmale" von Naziparolen sei noch nicht strafbar.


Die Entscheidung des Verfassungsgerichts im Wortlaut.

Weiteres Verfahren zum Thema - gegen einen Nazigegner

www.mut-gegen-rechte-gewalt.de / hk / Quelle:dpa


25.06.2009

Kommentare

Hoffentlich kommt jetzt nicht wieder jemand auf die Idee, dass durchgestrichene Hakenkreuze verboten sein sollten, damit ein weiteres "kommunikatives Tabu" erreicht wird und weil es dem Parteiabzeichen der NSDAP ähnelt.

Zum einen: Das BVerfG hat lediglich eine eh ausgesprochene Strafe als nicht verfassungswidrig bezeichnet. Es hat damit nur die Frage bestätigt, dass auch Liedteile einem Kennzeiche i.S. von 86a "zum Verwechseln ähnlich" sein können. Das aber hatten die Instanzgerichte ebenso gesehen. Und damit hat das BVerfG überhaupt keine "leichtere" Bestrafung ermöglicht, sondern sie lediglich "nicht erschwert".

Zum anderen: Ja, weiterhin werden auch Kennzeichen verfolgt, die sich gegen das dahinterstehende Gedankengut wenden, wie im Fall des durchgestrichenen Hakenkreuzes. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat - gar unter Berufung auf das Urteil des BGH von 2007 - wenige Wochen nach jener Entscheidung Anklage in Dresden erhoben; dort geht es um einen Aufkleber gegen einen Großen Zapfenstreich der BW, auf dem unter der Überschrift "Vergangenheit und Gegenwart -- Den Zapfenstreich-en -- Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe mit Helmen verschiedener Epochen abgebildet waren. Auf einem der Helme befand sich - als Hinweis auf eine herausragend militaristische Epoche - eine SS-Rune, (u.a.) dem Zeichen der Waffen-SS - die ebenfalls (neben der Wehrmacht) die Berechtigung hatte, Große Zapfenstreiche abzuhalten.

Diese SS-Rune ist nun Gegenstand des Strafverfahrens gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (§ 86a StGB). Das AG Dresden hatte die Anklage zwei Jahre unbearbeitet gelassen, nunmehr ist das Verfahren eröffnet und erster Termin zur Hauptverhandlung am 06.07., 13:30 Uhr, Berliner Straße 13, Raum 159.

Dokumentiert wird das Verfahren unter http://den-zapfen-streichen.blogspot.com

Für die Freiheit für das Leben
Nazis auf die schnauze geben

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